Urteil: Wildunfall ohne Wild

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Urteil: Wildunfall ohne Wild

Beitragvon Bernd die Bremse » 19.10.2006, 17:13

Kann nicht Schaden mal davon gehört zu haben...

Urteil: Wildunfall ohne Wild

Eine Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch zahlen, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Das geht aus einem am Mittwoch (18.10.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.



Versicherungsschutz besteht nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden, und es dadurch zu einem Unfall kam (Az.: 10 U 1415/05).

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf und gab der Zahlungsklage eines Motorradfahrers gegen seine Teilkaskoversicherung statt. Der Kläger hatte die Übernahme von Unfallkosten verlangt, die ihm wegen eines angeblichen Zusammenstoßes mit einem Rudel Rehe entstanden waren. Dadurch sei er gestürzt. Nachdem ein Sachverständiger an dem Motorrad keine Haar- oder Blutspuren eines Tieres feststellen konnte, lehnte die Versicherung eine Schadensregulierung ab. Allerdings hatte ein Zeuge den Wildwechsel bestätigt.

Anders als zuvor das Landgericht befand das OLG nun, die Versicherung habe voreilig gehandelt: Nach geltendem Recht habe der Kläger Anspruch auf Erstattung der so genannten Rettungskosten. Denn er habe einen Wildunfall vermeiden wollen, der möglicherweise zu erheblichen Schäden am Fahrzeug geführt hätte. Komme es in so einem Fall zu einem Unfall, so dürfe die Versicherung den Fahrzeughalter nicht auf den Kosten sitzen lassen.

Quelle: Auto Motor Sport Newsletter vom 18.10.2006
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Beitragvon Kalle » 19.10.2006, 20:02

Das habe ich auch Schon vor einigen Jahren gehört . Wenn Mann ( Frau ) ein wildunfall verhindern möchte ist der /Die Fahrer/in der Schaden minderungs Pflicht nachgekommen und die Versicherung muss für den Entstandenen Schaden aufkommen.
Ich habe natürlich kein Aktenzeichen !! :ja:
Gruß Kalle
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Beitragvon Rücki » 20.10.2006, 11:47

So das heisst..Wenn ich keinen Zeugen habe krieg ich nur die bergungs/Rettungskosten erstattet,aber das Moped kann ich dann selber reparieren... :roll: ...oder wie ist dem??
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Beitragvon Bernd die Bremse » 20.10.2006, 15:11

Oh man Rücki.... :roll:
wenn Du keinen Zeugen hast, dann wärst Du gar nicht hier...ach nee das war was anderes :oops:

Also wenn Du keinen Zeugen hast und auch kein Korpus delikti (oder wie das heißt) wie willst Du dann bitte den Herren klarmachen, dass Du nicht auf einer Bananenschale ausgerutscht bist, die der Schimpanse hinten auf der Ladefläche eines Obst und Gemüsenwarenhändlers auf die Straße geworfen hat... *kopfschüttel*

Nimm´s einfach so hin wie es da steht und nu Tschüß ich geh auf meine Alm :lol: :P :P :P :lol: :wink:
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Beitragvon Rücki » 20.10.2006, 16:23

ja dann ist alles ja so wie es sonst auch war...Keine Zeugen kein Geld..Und wenn man ne vernünftige Unfallversicherung hat(6,95 bei der VGH),dann werden die Kosten allemale übernommen...

Naja Bernd...hauptsache du hast wieder was kopiert und gepostet... :P :P ..geh mal Kühe melken :biggrin: :sleepingcow: :sleepingcow: :gut:
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Beitragvon Bernd die Bremse » 23.10.2006, 08:03

Die VGH Zahlt auch Materialschäden bei einer Unfallversicherung?

Interessant, da werde ich mich mal Schlau machen, dass wäre ja eine sehr günstige Alternative zur Vollkasko?
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Beitragvon Kalle » 23.10.2006, 11:42

Ich denke ( Ja Ich) :| wenn Du keine entsprechende Versichrung hast darfst du auch die Bergekosten Tragen ! Rettung ist glaube ich Kosten los ( und hoffentlich nicht Umsonst) :tach:
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Beitragvon Rücki » 23.10.2006, 12:05

Ich hab n Angebot von der Sparkasse Harburg Buxtehude darüber bekommen Die arbeiten mit denen zusammen.

Aber ob die die Materialkosten mit übernehmen kann ich nun auch nicht sagen.Ich hab meine alte Unfallversicherung bei der LVM gekündigt,,der Laden ist schweineteuer..20 Euro im Monat gegenüber 7Euro bei gleichen leistungen..sind keine frage
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